Geschäftsbedingungen |
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen im pdf-Format zum Herunterladen: HIER
§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferungen der Ware werden aufgrund dieser Geschäftsbedingungen durchgeführt (weiterhin nur „AGB" genannt). Andere Geschäftsbedingungen werden ausgeschlossen, falls schriftlich nicht anders vereinbart wird. Alle vertraglichen Veränderungen benötigen schriftliche Form, oder schriftliche Bestätigung des Verkäufers.
2. Unter dem Begriff „Ware" wird Sonnenschutztechnik (und damit auch Insektenschutzgitter), die durch den Verkäufer geliefert wird, verstanden. Diese Sonnenschutztechnik wird nach der Art, Ausführung, den Eigenschaften und nach dem Preis laut Preisliste, in den Produktblättern, Preislisten und Manualen des Verkäufers, die im Internetgeschäft des Verkäufers unter der Adresse http://eshop.climax.cz/ veröffentlicht werden, spezifiziert. (weiter nur Produktspezifikation).
3. Die Lieferungen der Ware nach einzelnen Bestellungen des Käufers werden als selbstständige Kaufverträge betrachtet, die sich nach diesen Bedingungen richten, falls im Rahmenkaufvertrag, oder im Kaufvertrag nicht etwas anderes angegeben ist.
§ 2 Gegenstand des Kaufvertrages
Das Gegenstand der einzelnen Kaufverträge sind folgende Verpflichtungen der Vertragsseiten:
a) Auf der Seite des Verkäufers:
- Die Verpflichtung, dem Käufer die Ware aufgrund des Kaufvertrags überzugeben, die als Betreff des Kaufs angesehen wird (weiterhin nur die „Ware" genannt)
- Die Verpflichtung, dem Käufer zu ermöglichen, das Eigentumsrecht der Ware zu erwerben, die als Betreff des Kaufs angesehen wird, Montage wird nicht durchgeführt
b) Auf der Seite des Käufers:
- Die Verpflichtung, die gelieferte Ware vom Verkäufer zu übernehmen
- Die Verpflichtung, den Kaufpreis der gelieferten Ware zu bezahlen, die als Betreff des Kaufs angesehen wird
§ 3 Bestellung und Warenlieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt wie folgt:
1. Bestellung:
a) Die Ware wird seitens des Verkäufers dem Käufer aufgrund seiner Bestellung, die Produktangaben aus Produktspezifikation des Verkäufers enthält, geliefert
b) Die Bestellung kann wie folgt erfolgen:
- Ausfüllen des Bestellformulars und Zusendung an den Verkäufer per Fax, E-Mail oder Post
-elektronische Bestellung im elektronischen Bestellungssystem unter der Adresse http://eshop.climax.cz/ (weiterhin nur E-Shop genannt).
-mündliche telefonische Bestellung ist nur ausnahmsweise möglich und der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Verkäufer eine falsche Warenlieferung, die aufgrund solcher Bestellung entstanden ist, zu beweisen.
c) In dem Fall, dass eine Rahmenbestellung von regelmäßiger Abnahme der Ware vollgezogen ist, oder eine größere Warenmenge bestellt ist, kann der Verkäufer nach Vereinbarung mit dem Käufer ein Käuferrecht erstellen, das in der Ergänzung, oder im Widerruf der Bestellung besteht. Die Rechtswirkung entsteht mit der Bestätigung der Ergänzung oder Widerrufs seitens des Verkäufers. Dieses Recht des Widerrufs oder Ergänzung der Bestellung müssen dem Käufer im Rahmenkaufvertrag anerkannt werden.
d) In dem Fall, dass die Bestellung nicht in den Formularen des Verkäufers erfolgt, muss die Bestellung mindestens diese Formalitäten enthalten:
- Ausstellungstag der Bestellung, Liefertag der Ware
- Spezifikation der bestellten Ware laut Bezeichnung in der Produktspezifikation des Verkäufers
( Preislisten, Produktblätter, usw.);
e) Jede Bestellung muss eine Unterschrift oder eine andere Bezeichnung, die den Käufer identifiziert . Bei Bestellung im elektronischen System E-Shop ist als Unterschrift der Bestellung die Anmeldung des Käufers, oder der von ihm berechtigten Person, ins System unter spezifischer Kundennummer und persönlichem Zugangspasswort und Bestätigung der Bestellung durch Drücken der Taste „Bestellung bestätigen und absenden" betrachtet.
f) Die Bestellung wird realisiert, wenn die Ware dem Verkäufer geliefert ist.
g) Falls die für die Bestellung namens des Käufers berechtigten Personen nicht im Rahmenvertrag angegeben sind, ist im Namen des Käufers für Bestellungen diejenige Person berechtigt, die der Käufer zu diesem Zweck berechtigt hat, oder ist dies im Hinsicht zu ihrer Arbeitsanordnung gewöhnlich. Im Falle der Veränderung ist der Käufer verpflichtet, diese Tatsache dem Verkäufer schriftlich bekanntzugeben, ansonsten ist der Verkäufer nicht für solche Bestellungen, die von einer nicht berechtigter Person erstellt worden sind, verantwortlich. Im Falle der Bestellungen mittels Internetgeschäft E-Shop ist der Käufer bei Veränderung der berechtigten Person dazu berechtigt, Zugangspasswortveränderung zu verlangen.
2. Bestellungsbestätigung, Abschluss einzelnes Kaufvertrages:
a) Falls die Bestellung allen Anforderungen, bestimmt durch diese AGB, nachkommt und der Verkäufer ist im Stande, die Bestellung nach Angaben des Käufers die Warenlieferung zu realisieren, wird nach Bearbeitung der Bestellung die Auftragsbestätigung zugeschickt bzw. der Auftrag in die Produktion weitergeleitet . In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt bzw. wenn der Verkäufer die in der Bestellung angegebene Ware in die Produktion weiterleitet.
b) In dem Fall, dass, der Bestellung des Käufers gemäß, es nicht möglich ist, die Produktion der Ware seitens des Verkäufers zu realisieren, oder die Bestellung beinhaltet nicht korrekte Angaben, wird die Bestellung, aufgrund der Forderung des Verkäufers, meistenteils telefonisch präzisiert. In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, wenn der Verkäufer die präzisierte Bestellung bearbeitet und bestätigt hat, bzw. wenn er in der Bestellung angegebene Ware in die Produktion weitergeleitet hat.
c) Die mittels Internetgeschäft e-shop erfolgte Bestellung ist dem Käufer interaktiv, in der Liste der abgeschickten, vom Käufer erstellten, Bestellungen, bestätigt. In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, an dem der Verkäufer die Bestellung, in der Liste der abgeschickten Bestellungen, bestätigt.
d) der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die Auftragsbestätigung zu überprüfen (insbesondere die unbewusste Fehler und Tippfehler), denn der Vertrag ist auch dann abgeschlossen, wenn die Auftragsbestätigung einen Zusatz oder Abweichung enthält, die die Bedingungen der Bestellung erheblich nicht ändern, sofern der Käufer solche Auftragsbestätigung ohne unnötigen Verzug nicht ablehnt.
3. Bestellungsveränderung seitens des Käufers:
Falls der Käufer nach der Realisation der Bestellung ihre Veränderung fordert, ist er verpflichtet, diese Tatsache dem Verkäufer schriftlich oder telefonisch bekanntzugeben. Die Veränderung der Bestellung steht dem Verkäuferseinverständnis unter. Sollten die Vertragsseiten nicht über das Storno der ursprünglichen Bestellung und Erstellung einer neuer Bestellung übereinkommen, schreibt der Verkäufer diese Veränderungen in die ursprüngliche Bestellung des Käufers auf.
4. Veränderung der Bestellung seitens des Verkäufers:
a) Falls der Verkäufer bei der Verarbeitung der Bestellung feststellt, dass die Warenlieferung unter den, in der Bestellung angegebenen Bedienungen, nicht realisiert werden kann (vorzugsweise was Liefertermin betrifft), teilt er diese Tatsache dem Käufer mit. Sollten die Vertragsseiten nicht über das Storno der ursprünglichen Bestellung übereinkommen und gleichzeitig in diesem Falle der Käufer den Vorschlag der neuen Bedienungen gutheißt, gelangt seitens des Verkäufers zur Bezeichnung von neuen Lieferbedingungen in die ursprüngliche Bestellung.
b) Bestellungsveränderung, die durch Internetgeschäft e-shop, auf der Weise laut Lit. a), erfolgt, ist nach der Annahme durch Überschreiben der ursprünglichen Angaben in der konkreten Bestellung seitens des Verkäufers in der Liste der abgeschickten Bestellungen, andersfärbig zu markieren.
5. Bestellungsvollständigkeit:
Der Verkäufer garantiert dem Käufer nicht für Unvollständigkeiten, oder Ungenauigkeiten der Warenlieferung, die aus falschen, oder ungenauen Bestellungen des Käufers abstammen. Bestellungskonkretisierung laut Abs. 2 Lit. b) ist ein Recht des Verkäufers, nicht seine Pflicht. Technische Spezifikation einzelner Produkte des Verkäufers, derer Komponenten und Teile, Grenzmaßen und Standartausführung sind in einzelnen Preislisten und anderen Produktdokumentationen des Verkäufers unter der Adresse http://eshop.climax.cz im e-shop des Verkäufers in der Sektion „Preisliste" angegeben.
6. Liefertermin:
a) Der Liefertermin der Ware ist von der Produktionskapazität des Verkäufers und Lieferart der Ware dem Käufer abhängig. Beanspruchten Liefertermin (unter Beachtung unten genannten Produktions- und Liefertermine) gibt der Käufer in der einzelnen Bestellung an.
b) Fall der Verkäufer nicht fähig ist, die Lieferung zum gewünschten Zeitpunkt auszuliefern, ist er berechtigt - auch nach Vertragsabschluss, den Liefertermin zu verschieben. Der Verkäufer informiert von dem neuen Liefertermin den Käufer (bei Bestellung mittels E-Shop wie i, Punkt 6c beschrieben ist); Lieferterminverschiebung ist mehrmals möglich
c) Im Falle der E-Shop- Bestellung ist der Liefertermin, falls dieser von dem von dem Käufer beanspruchtem Termin abweichend ist, durch das Datum der Lieferung im E-Shop laufend konkretisiert.
d) Die Lieferungen erfolgen standartmäßig durch wöchentliche Anführe des Verkäufers gemäß bestimmten täglichen Anfuhrswegen innerhalb der Republik Österreich, falls nichts anderes vereinbart wurde. Für Lieferungen, erfolgt durch Anführe, sind die Liefertermine in einzelnen Preislisten, eventuell auf der Internetseite des Verkäufers angegeben.
e) Im Falle der wöchentlichen Lieferungen (z.B. Jalousien) ist der Bestellungsschluss für 12 Uhr des dritten Tages vor der Lieferung festgelegt worden. Bestellungen, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen werden, werden, wenn es möglich ist, noch bis zu der nächsten Lieferung erzeugt und ausgeliefert. Bei Lieferung in andere Länder als in die Tschechische Republik, Slowakei, ins Österreich und Deutschland ist es notwendig, sich von einem Bestellabschluss individuell informieren.
7. Lieferort:
a) Sollte nichts anderes im Rahmenkaufvertrag vereinbart werden, ist Lieferort der Ware diejenige Adresse, die als Sitz oder Unternehmenssitz des Käufers angegeben ist.
b) Wird eine andere Lieferstelle, als unter Lit. a) angegeben seitens des Käufers verlangt, ist der Käufer verpflichtet diese Tatsache in der einzelnen Bestellung anzugeben, wobei auch konkrete Person angegeben werden muss, die er zur Übernahme der Ware berechtigt hat, sollte diese Person vom Käufer abweichend sein und nicht im Rahmenvertrag angegeben ist. Im Falle der Bestellung durch Internetgeschäft e-shop ist der Käufer verpflichtet diese Tatsache, bei jeder einzelnen Bestellung, im Textfeld „Bemerkung" anzugeben. Sollten sich dem Verkäufer durch Lieferadressenveränderung erhöhte Kosten ergeben, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Art der Lieferung und Verpackung
Falls nicht anders vereinbart, ist die Lieferung der Ware seitens des Verkäufers an die Lieferstelle auf folgende Weise besorgt:
a) mit eigenen Fahrzeugen
b) durch externe Spedition vom Ort des Produktionsbetriebes des Verkäufers für Transport an den Käufer.
Über die Auslieferung und Anfang des Transports der Ware ist der Käufer durch berechtigte Person des Verkäufers informiert und im Falle der Bestellungen durch Internetgeschäft e-shop ist der Käufer durch Meldung in der Sektion „Bestellungen" Hauptmenü „Abgeschickte Bestellungen" im Feld „Zustand des Auftrages" informiert.
Der Preis für Lieferung an die Lieferstelle ist nicht im Kaufpreis der Ware inbegriffen und ist mittels aktueller Preisliste des Verkäufers oder Spediteurs bestimmt und ist vom Kaufpreis der Ware separat fakturiert.
Die Ware wird von dem Verkäufer auf normale Art und Weise in PVC-Verpackungen oder in Kartons verpackt, andernfalls nach den Gewohnheiten, auf der Weise, dass die Ware auf dem Transport vor Schäden bewahrt und geschützt wird. Falls der Käufer eine andere Warenverpackung verlangt, ist er verpflichtet, dies in der Bestellung anzuführen und mit dem Verkäufer entsprechende Veränderung des Kaufpreises zu vereinbaren.
9. Übergabe und Übernahme der Ware:
Verkäufer erfüllt seine Verpflichtung dem Käufer die Ware zu liefern:
a) Im Falle der Lieferung mit eigenen Fahrzeugen durch Übergabe der Ware dem Käufer, oder an die, von ihm berechtigte Person am Lieferort und ermöglicht somit dem Käufer, die Ware zu behandeln und kündigt es dem Käufer rechtzeitig an
b) Im Falle der Warenlieferung durch eine externe Spedition, wird die Verpflichtung seitens des Verkäufers durch die Warenübergabe der externen Spedition am Ort des Produktionsbetriebes zur Lieferung an den Käufer erfüllt und der Verkäufer ermöglicht somit dem Käufer, seine Rechte aus Transportvertrag gegenüber dem Spediteur geltend zu machen, wenn die Ware als eine Lieferung für den Käufer bezeichnet wird.
Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer die Namen der Personen mitzuteilen, die seitens des Käufers zur Übernahme der Ware namens des Käufers bestimmt und berechtigt sind. Sollte dies nicht passieren, ist der Verkäufer oder öffentlicher Spediteur berechtigt, die Ware an der Lieferstelle der Person zu übergeben, die am Lieferort anwesend ist und die die Warenübernahme bestätigt.
Der Käufer erfüllt seine Verpflichtung, die Ware zu übernehmen durch Anwesenheit der, zur Warenübernahme berechtigten, Person an dem Lieferort. Im Falle der Lieferung durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers, bestätigt berechtigte Person die Warenübernahme auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung, durch welche der Kaufpreis der Warenlieferung fakturiert wurde. Falls die Ware nur mit Rechnung geliefert ist, erfüllt die Rechnung die Funktion des Lieferscheines. Falls die Lieferung durch eine externe Spedition vollgezogen ist, bestätigt die Übernahme der Ware die Person, die dazu vom Verkäufer bestimmt ist an den Dokumenten, die vom Spediteur vorgelegt worden sind (im allgemeinem ein Ladeschein, der die Funktion des Lieferscheines erfüllt).
Als notwendiger Beleg zur Übernahme und Benutzung der Ware wird die Rechnung, Ladeschein, oder anderer Schein, den der Spediteur zur Unterschrift vorlegt und dem Käufer bei der Warenübernahme übergeben hat, betrachtet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, andere Dokumenten oder Belege zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Kaufpreis
1. Der Kaufpreis (sog. Grundkaufpreis) wird seitens der Verkäufers in der Preisliste, die unter der Adresse des Verkäufers http://climax.cz - „Produkte" - „Download" - „Preislisten und Manualen" veröffentlicht wird, festgelegt. Der Kaufpreis beinhaltet keine Mehrwertsteuer und die Aufwendungen für die Montage und für den Warentransport.
2. Der Kaufpreis kann im Kaufrahmenvertrag oder in Vereinbarung lautend über Rabattliste und zwar durch einen Rabatt aus dem Kaufpreis des Käufers modifiziert werden (Grundkaufpreis nach Rabatt ist sog. individueller Kaufpreis ). Die Veränderung des individuellen Kaufpreises erfolgt seitens des Verkäufers durch eine neue Rabattliste, die er erstellt und dem Käufer liefert. Als Zustimmung des Käufers mit dem individuellen Kaufpreis wird eine neue Bestellung seitens des Käufers nach der Veränderung des individuellen Kaufpreises betrachtet.
3. Im Falle der Veränderung der Energiekosteninputs, oder anderen Tatsachen, die den Warenpreis beeinflussen können, ist der Verkäufer berechtigt eine Veränderung des Grundkaufpreises vornehmen. Über dem Vorhaben, den Grundkaufpreis zu erhöhen, muss der Verkäufer den Käufer durch Verkündung dieses Vorhabens auf der Internetseite www.climax.cz mit festgestelltem Datum der Kaufpreisveränderung, informieren. Zu diesem Datum werden auch Veränderungen der Preisen im Internetgeschäft des Verkäufers - E-Shop und zum diesen Zeitpunkt oder später allmählich auch die Veränderungen der Preislisten unter der Adresse http://climax.cz -„Produkten" - „Download" - Preislisten und Manualen durchgeführt. Durch die Veränderung des Grundkaufpreises wird auch Berechnungsgrundlage für Berechnung des individuellen Kaufpreises zum festgelegten Datum geändert. Für Preisveränderung ist jedoch das Datum massgebend, nicht der Zeitpunkt der Veränderung der Preislisten.
4. Im Falle der Veränderung des Kaufpreises einzelner Warenarten ist der festgelegter Tag, der Tag, an dem die Bestellung seitens des Käufers bei dem Verkäufer auf die Weise laut § 3 Abs. 1 dieser AGB verwirklicht worden ist.
5. Im Bestellungssystem des Internetgeschäftes e-shop ist der Kaufpreis der einzelnen Produkte und der Gesamtkaufpreis der Warenlieferung automatisch als Individueller Kaufpreis laut Abs. 2, generiert. Der Preis wird also mit entsprechenden Rabatten kalkuliert. Im Falle, dass der Kaufpreis nicht als individueller Kaufpreis festgelegt ist, ist der Käufer berechtigt diese Tatsache bei einzelnen Positionen in die Bemerkung zu schreiben und der Verkäufer ist verpflichtet bei der Bestellungsverarbeitung eine Kontrolle dieser Tatsache vorzunehmen.
1. Falls nichts anderes vereinbart ist, wird der Preis seitens des Käufers bei der Übergabe der Ware in bar bezahlt.
2. Falls es vereinbart ist, dass der Kaufpreis der Warenlieferung durch Rechnungen fakturiert wird, stimmen die minimalen Inhaltsformalitäten mit Inhaltsformalitäten, bestimmt durch gebührende rechtliche Regelung für Steuerbeleg und Rechnungsbeleg, überein. Das Rechnungsausstellungsrecht für die Kaufpreisfakturierung der Lieferung entsteht dem Verkäufer:
a) zum Zeitpunkt der Lieferung, d.h. bei Übergabe der Ware dem Käufer, bzw. am Tag der Auslieferung der Ware aus dem Produktionsbetrieb, auch wenn dieser dem Tag der Leistung vorangeht.
b) am Tag der Übergabe der Spedition am Ort des Produktionsbetriebes des Verkäufers.
3. Die Rechnung wird dem Käufer mit der Ware zusammengeliefert und erfüllt in der Regel auch die Funktion des Lieferscheines. Der Käufer bestimmt und ermächtigt die zur Wareübernahme berechtigte Person laut § 3 Abs. 9 auch als die zur Übernahme der Rechnung namens des Käufers berechtigte Person. Die Rechnung kann dem Käufer ebenso per E-Mail an die Adresse, die er in Rahmenkaufvertrag oder in einzelner Bestellung angegeben hat, zugeschickt werden.
4. Im Falle, dass der Käufer im Verzug mit der Bezahlung des Kaufpreises der vorherigen Warenlieferungen ist, ist der Verkäufer berechtigt weitere Lieferungen an die Bezahlung des Kaufpreises der vorherigen Warenlieferungen zu knüpfen, wobei weitere Warenlieferungen an Barzahlung bei der Übergabe und Übernahme und mit Vorauszahlung geknüpft werden. Der Verkäufer gibt diese Tatsache dem Käufer bekannt und im Falle des Internetgeschäfts E-Shop wird diese Tatsache dem Käufer im Bestellungssystem bekanntgemacht.
5. Falls der Verkäufer dem Käufer das Kaufpreisskonto als fristgerechte Zahlungsbedingung der einzelnen Warenlieferungen gewährt, sind die Formalitäten der Gewährung des Kaufpreisskontos im Rahmenkaufvertrag und in der Rabattliste angeführt.
§ 6 Vorbehalt des Eigentumsrechtes
Der Käufer erhält das Eigentumsrecht erst nach völliger Bezahlung des Kaufpreises der Ware. Gefahrübergang geht auf den Käufer schon bei der Übernahme, bzw. bei der Übergabe der Ware dem Spediteur über.
Falls seitens des Käufers die Ware einer dritten Person vor der Zahlungsfrist des Kaufpreises eingebaut wurde, ist der Käufer verpflichtet, die eingenommenen Zahlungen von der dritten Person vorzugsweise für die Zahlungen des Kaufpreises an den Verkäufer zu verwenden.
§ 7 Übergehen der Schadenpflicht bei der Warenbeschädigung
Die Gefahr der Warenbeschädigung geht an den Käufer über:
a) am Tag der Verwirklichung der Lieferung, d.h. im Moment der Übergabe der Ware dem Käufer beziehungsweise am Tag der Auslieferung der Warenlieferung aus dem Produktionsbetrieb des Verkäufers, wenn der Tag der Auslieferung dem Tag der Leistung vorangeht.
b) am Tag der Übergabe der Ware der ersten Spedition, um die Ware auf den Lieferort liefern zu können.
§ 8 Warenmängel
1. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu liefern:
a) in der Menge und Ausführung, die in den einzelnen Kaufverträgen bestimmt ist.
b) in der Qualität, die für konkrete Warenart durch ihre Produktspezifikation bestimmt ist.
c) in der Verpackung, die in diesen AGB angegeben ist, falls keine andere Verpackung vereinbart ist.
2. Sollte die Produktspezifikation nicht die Qualität oder die Ausführung der Ware bestimmen, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware in solcher Qualität und Ausführung zu liefern, die dem, im Vertrag bestimmten Zweck, entspricht. Falls dieser Zweck im Vertrag nicht bestimmt ist, dann für die üblichen Zwecke.
3. Sollte der Verkäufer die Pflichten laut Abs. 1., 2., brechen, ist die Ware mangelhaft. Als Warenmangel wird auch die Lieferung anderer, als bestellen Ware sowie Mängel in den Dokumenten zur Warennutzung, betrachtet. Falls aus dem Lieferschein, Übernahmeschein oder anderer Erklärung des Verkäufers hervorgeht, dass die Lieferung in kleinerer Menge oder in Teilen geliefert ist, wird auf dies nicht Warenmangelerklärung gezogen. Es handelt sich um inkomplette Lieferung.
4. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Mangel, den die Ware im dem Moment hat, wann die Gefahr der Warenbeschädigung an den Käufer übergeht.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenlieferung sofort nach ihrer Übernahme überprüfen. Die Verpackungsmängel und Verpackungsbeschädigungen, Mengenunterschiede, oder andere evidente Beschädigungen der Ware durch Transport ist der Käufer verpflichtet der Übergabenperson bekanntzugeben und ist verpflichtet diese Tatsache in den Lieferschein zu schreiben. Falls der Käufer bei dem Spediteur solche Mängel sofort bei der Übergabe nicht reklamiert, verliert er Anspruch an der Geltendmachung der Verantwortlichkeitsrechte für diese Mängel der Ware; bei eigenem Transport des Verkäufers verliert der Käufer seinen Anspruch auf Geltendmachung der aus Verantwortlichkeit für diese Mängel resultierenden Rechten in dem Fall, wenn er von diesen Mängeln den Verkäufer nicht innerhalb 14 Tagen informiert.
6. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach der Übergabe der Ware die Kontrolle der Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und anderer sichtbaren Mängel der Warenlieferung vorzunehmen und von festgestellten Mängeln bis 14 Tage nach dem Tag der Übernahme den Bescheid zu geben. Falls der Käufer die Ware nicht kontrolliert, oder nicht besorgt, dass die Ware, in der Zeitspanne des Übergangs der Schadengefahr an die Ware, kontrolliert wird, kann er nicht die Ansprüche, die bei dieser Kontrolle festgestellt werden konnten, geltend machen. Falls der Käufer die Ware weiterschickt, oder anderswo installiert, als am Lieferungsort, ist er verpflichtet auf diese Tatsache den Verkäufer in einzelner Bestellung aufmerksam zu machen. Sollte er dies nicht tun, muss er dann einen Teil der Aufwände, die auf die Beseitigung der Mängel, in Höhe des Unterschiedes zwischen tatsächlichen Aufwänden und Aufwänden, die auf die Beseitigung der Mängel am Lieferort aufgewendet würden, tragen.
7. Kündigt der Käufer ohne unnötigen Verzug den Mangel nicht an, nachdem er diesen bei rechtzeitiger Prüfung und genügender Instandhaltung feststellen konnte, wird ihm das Recht aus fehlerhafter Leistung vom Gericht nicht anerkannt. Wenn es um einen versteckten Mangel geht, gilt dann dasselbe, falls der Mangel ohne unnötigen Verzug nicht angekündigt wurde, nachdem diesen der Käufer bei genügender Instandhaltung feststellen konnte, spätestens aber bis zwei Jahre seit dem Tag, wann die Ware dem Käufer übergeben wurde; wenn die Garantiefrist länger ist, gilt dann statt der 2 Jahre die Garantiefrist.
8. Der Verkäufer leistet die Garantie der Qualität der Gelieferten Ware. Mit der Garantie geht der Verkäufer auf die Verpflichtung ein, dass die gelieferte Ware während der Garantiefrist zum üblichen Zweck zur Nutzung geeignet wird, oder dass die Ware übliche Eigenschaften bewahrt. Die Bedienungen und der Umfang der Garantie ist in eigenständiger Erklärung des Verkäufers in der Form des Garantiescheines und der Reklamationsordnung bestimmt, die, falls nichts anderes im Rahmenkaufvertrag vereinbart ist, auf Internetseite des Verkäufers www.climax.cz in der Sektion „Shop" Hauptmenü „Geschäftsbedingungen" zur Verfügung stehen.
9. Wenn der Käufer dem Verkäufer die Ware zur Reparatur/Garantiereparatur übergibt und diese Ware nicht verpackt/ unzureichend verpackt wird, nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass seitens des Verkäufers in solchem Fall keinerlei Mängelhaftung und auch keine Haftung für Transportschaden und folgenden Umgang mit dieser Ware besteht. Mangelbeseitigung wird aus o.a. Gründen dem Käufer in Rechnung gestellt.
Diese Bestimmung betrifft auch solche Fälle, wenn Reparaturen als separate Verpflichtungen erfolgen d.h. wenn die zu reparierende Ware kein Produkt der Gesellschaft des Verkäufers ist und der Kunde bei ihm keine Reparatur der Ware (des Werkes) bestellt hat.
10. Weitere Details betreffend der Geltendmachung der Mängel und ihre Abwicklung, wie auch andere Leistungen, spezifiziert die Reklamationsordnung des Verkäufers, der für beide Seiten verbindlich ist.
1. Bei einer Verzögerung der Lieferung, die durch den Verkäufer verursacht wird, hat der Käufer das Recht auf eine Vertragsstrafe (Pönale) von 0,05% pro Verzögerungstag, bezogen auf den Preis der nicht gelieferten Ware, falls nichts anderes in Rahmenkaufvertrag angegeben ist.
2. Im Falle einer Verzögerung mit der Zahlung des Kaufpreises seitens des Käufers, hat der Verkäufer das Recht, auf eine Vertragsstrafe (Pönale) von 0,05% pro Verzögerungstag, bezogen auf den Schuldbetrag; somit wird das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz in voller Höhe nicht berührt.
Die Vertragsseiten vereinbaren ausdrücklich, dass die Rechtsgeschäfte zwischen ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Tschechischen Republik unterliegen. UN - Kaufrecht (Wiener Kaufvertrag) wird nicht geltend gemacht.
Falls der Verkäufer ohne Absicht seine Verpflichtungen oder aus einzelnen Kaufverträgen resultierenden Verpflichtungen verletzt, ist er verpflichtet, dem Käufer max. nur den Schaden, der der Höhe der individuellen Kaufpreis der fehlerhaften Ware entspricht, zu ersetzen und betreffend den Schadenersatz max. das Zweifache des Kaufpreises der fehlerhaften Ware, wenn ausser diesem Rahmen der Käufer auf seine Rechte aus fehlerhafter Leistung und Rechte aus Anspruch auf Schadenersatz verzichtet.
Die Vertragsparteien haben so vereinbart, dass alle aus diesem Vertrag und aus den zuständigen auf Grund dieses Vertrags verwirklichten Bestellungen und einzelnen Kaufverträgen entstehenden Streitigkeiten durch Gerichte der Tschechischen Republik zu entscheiden sind. Örtlich zuständig für die erste Instanz wird das Amtsgericht Vsetín (falls die Sache in der ersten Instanz durch das Amtsgericht zu entscheiden ist), gegebenfalls das Landesgericht Ostrava (falls die Sache in der ersten Instanz durch das Landesgericht zu entscheiden ist), ausser wenn die entsprechenden Verfahrensvorschrifte es anders festlegen.
Der Käufer übernimmt bei der Übernahme das Eigentumsrecht für die Warenverpackung.
Falls die Ware nach Deutschland geliefert wird (d.h. es geht vor allem um Käufer aus Deutschland), gilt dann für die Käufer folgendes: Nach § 11 Verpackungsverordnung, BGBL I S. 2379 ist der Käufer damit einverstanden, dass alle aus dieser Verpackungsverordnung, BGBL. I S. 2379 für den Verkäufer (SERVIS CLIMAX) hervorgehenden Rechten, Verpflichtungen und Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Der Käufer anerkennt, dass er diese Verpackungsverordnung zu seinen Lasten einhalten muss.
Als untrennbarer Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Reklamationsordnung angesehen, nach denen sich die Rechte und Pflichten der Seiten aus fehlerhafter Leistung richten.
§13 Festlegungen übergehende und abschließende
Die Festlegungen dieser ABG kommen in Kraft am 14.09.2015.
Einzelne Kaufverträge und die Bestellungen der Warenlieferung, die nach diesen, in Kraft getretenen AGB verwirklicht werden, unterliegen diesen AGB.
© Copyright 2020 SERVIS CLIMAX, a.s.
Jegliche Nutzung von Inhalten, einschließlich der Übernahme, Verbreitung oder weiterer Zugänglichmachung von Artikeln und Fotografien ist ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens CLIMAX, a.s. untersagt.